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Masern

Leistungen > Schutzimpfungen

Die Masern ist eine Viruserkrankung (s. Impfplan),

die durch Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen wird. Nach der Übertragung vermehren sich die Viren erst einmal in der Nasen- und Rachenschleimhaut, ehe es nach einigen Tagen zu einer ersten Aussaat über das Blut kommt. Zuerst treten 8 - 12 Tage nach der Ansteckung anscheinend uncharakteristische Infektionszeichen auf, ein Schnupfen, eine Bindehautentzündung, ein unproduktiver Reizhusten und Fieber. Wenn man den Mund inspiziert, kann man an der Wangenschleimhaut typische kleine weiße Flecken, die nach ihrem Entdecker Koplik benannt sind, erkennen. Die Erscheinungen verschwinden, die Temperatur normalisiert sich, aber nach einigen Tagen kommt es unter erneutem Fieberanstieg zum typischen Hautausschlag. Dieser beginnt am Kopf hinter den Ohren, schreitet an den folgenden Tagen weiter abwärts und wenn die Beine erreicht werden, blasst er im Gesicht bereits wieder ab. Während der ersten Tage besteht eine ausgesprochene Lichtscheu, die auf die Mitbeteiligung des Sehnerven zurückzuführen ist. Schon während der uncharakteristischen ersten "Erkältungssymptome" besteht eine außerordentlich hohe Ansteckungsfähigkeit, sie lässt erst mit Ausbruch des Hautausschlages nach und verschwindet etwa um den 6. Tag. Begleitet werden die Masern oft von einem hartnäckigen Reizhusten, es kann aber auch ein Krupphusten oder eine Lungenentzündung entstehen. Auch eitrige Ohrenentündungen sind nicht selten. Gefürchtet ist die Entzündung des Gehirns, die Enzephalitis. Von diesen Betroffenen stirbt jeder fünfte, bei einem Drittel bleiben Spätfolgen zurück. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die oft an atypischen Masern erkranken. Deshalb ist die Durchimpfung der Umgebung besonders wichtig. Erwähnt werden muss auch eine seltenere Komplikation, die "subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)". Hierbei handelt es sich um eine Spätfolge, die mehrere Jahre nach der überstandenen Masernerkrankung auftritt. Unaufhaltsam wird das Gehirn langsam zerstört, nach und nach verschwinden die Körperfunktionen bis schließlich der Tod eintritt.

Wirksamen Schutz bietet die Masern-Schutzimpfung, bei der ein Lebendimpfstoff angewendet wird.

Man benutzt sogenannte "attenuierte" Viren, d. h. die Krankheitserreger sind so verändert worden, dass sie sich zwar im Körper nach der Impfung vermehren, denn dies ist notwendig, damit eine ausreichende Immunität entsteht, sie verursachen aber keine Masernerkrankung.

Soll gegen Masern monovalent oder mit Kombinationsimpfstoffen geimpft werden?

Die Eliminierung von Masern und Röteln in Europa ist erklärtes Ziel der WHO, dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Auf dem amerikanischen Kontinent sowie in den skandinavischen Ländern konnten einheimische Masern durch Verwendung von Masern-Mumps-Röteln(MMR)-Kombinationsimpfstoffen bereits erfolgreich eliminiert werden. Dabei wurde MMR-Impfstoff zweimalig im Kindesalter verabreicht. Um mit den Masern gleichzeitig auch die Verbreitung von Röteln zu verhindern und damit insbesondere Rötelnembryopathien wirkungsvoll vorzubeugen, wird auch in Deutschland MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) generell empfohlen, um die Anzahl der Injektionen bei Kindern gering zu halten. Nach den Empfehlungen der STIKO sollten alle Kinder die 1. Gabe MMR-Impfstoff im Alter von 11-14 Lebensmonaten erhalten und die 2. Gabe im Alter von 15-23 Lebensmonaten. Anstatt des MMR-Kombinationsimpfstoffs kann - bei gleichbleibendem Impfschema - auch der MMR-Varizellen(MMRV)-Impfstoff verwendet werden.

Ist die Impfung gegen Masern auch für Erwachsene empfohlen?

Die Impfung gegen Masern ist für Erwachsene als so genannte Indikationsimpfung bei beruflicher Exposition oder als postexpositionelle Prophylaxe (vorbeugende Impfung nach Kontakt zu Masernkranken) empfohlen. Die STIKO empfiehlt bei gegebener beruflicher Exposition eine einmalige Impfung gegen Masern - vorzugsweise sollte ein MMR-Kombinationsimpfstoff verwendet werden - für alle ungeimpften bzw. empfänglichen Personen im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen und in Kinderheimen. Dabei wurde bei Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, berücksichtigt, dass ein Risiko bei der derzeitigen epidemiologischen Situation nicht nur innerhalb der Pädiatrie und Onkologie zu erwarten ist; die Empfehlungen der STIKO waren zuvor auf diese Bereiche beschränkt gewesen. Bezogen auf Gemeinschaftseinrichtungen wurde der Zusatz "für das Vorschulalter" gestrichen. Damit wird das Auftreten von Masernausbrächen jenseits des Vorschulalters - wie dies 2006 in Nordrhein-Westfalen beobachtet werden konnte - berücksichtigt. Gemeinschaftseinrichtungen werden als Einrichtungen definiert, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Zur postexpositionellen Prophylaxe wird von der STIKO empfohlen, alle ungeimpften oder einmal geimpften Personen oder Personen mit unklarem Immunstatus mit Kontakt zu Masernkranken einmalig vorzugweise mit MMR-Impfstoff zu impfen. Diese postexpositionelle Impfung sollte m?glichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt zu Masernkranken erfolgen.

Soll der Impfschutz serologisch getestet werden - kann dann auf eine zweite Impfung verzichtet werden?

Hier gilt es Kosten und Belastung einer solchen Bestimmung gegen eine weitere Injektion abzuwägen.
Der Nachweis eines bestehenden Impfschutzes nach erster Impfung kann über eine serologische Untersuchung erhalten werden. Aus bevölkerungsmedizinischer Sicht und aus individueller Sicht fällt nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine solche Risiko-Nutzen-Abschätzung zwischen Impfung und Titerbestimmung in der Regel zugunsten einer zweiten Impfung aus. Ein alternatives Vorgehen mit serologischer Bestimmung ist möglich, aber nicht empfohlen.

Sind bei der MMR-Impfung Impfabstände zu anderen Impfungen einzuhalten?

Eine MMR-Impfung kann am gleichen Tag wie z.B. die Sechsfachimpfung durchgeführt werden; hier muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Mindestabstände von vier Wochen sollten jedoch eingehalten werden, wenn verschiedene Lebendimpfstoffe nicht gleichzeitig geimpft werden. Es kann die Varizellenimpfung z.B. gleichzeitig mit der MMR-Impfung verabreicht werden; wird sie jedoch nicht gleichzeitig verabreicht, sollte ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden.
Kann die MMR-Impfung auch schon vor dem zw?lften Lebensmonat gegeben werden?
Nach den Empfehlungen der STIKO kann die MMR-Impfung auch schon vor dem 12.Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9.Lebensmonat erfolgen (vor dem 9. Lebensmonat ist die Wirksamkeit durch das Vorhandensein mütterlicher Antikörper häufig stark vermindert). Sofern vor dem 12. Lebensmonat geimpft wird, muss die Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs wiederholt werden, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können.

Wann soll die zweite Impfung durchgeführt werden?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt, die 2. MMR-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15-23 Monaten durchführen zu lassen. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Sollte die 2. Impfung versäumt worden sein, so kann sie zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei der 2. MMR-Impfung handelt es sich nicht um eine Auffrischungsimpfung, sondern sie dient der Schließung von Impflücken.

Ist eine Impfung mit MMR-Impfstoff bei Hühnereiweißallergie möglich?

Grundsätzlich enthalten Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezühtet wurden (MMR, Tollwut, FSME), allenfalls kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß ohne allergisierende Potenz. Internationale Studien belegen, dass auch Kinder mit anamnestisch bekannter Hühnereiweißallergie problemlos und gefahrlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können, so dass die Hühnereiweißallergie in internationalen und nationalen Leitlinien nicht mehr als Kontraindikation genannt wird. Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden. Bei Kindern mit bekannten schweren allergischen Allgemeinreaktionen könnte die Impfung ggf. auch mit einem Impfstoff vorgenommen werden, dessen Vermehrungssubstrat aus humanen diploiden Zellkulturen besteht; die STIKO hält dies jedoch in der Regel nicht für erforderlich. Ein entsprechender Impfstoff ist in Deutschland jedoch nicht zugelassen.

Welcher Abstand zu einer Schwangerschaft ist nach der Impfung mit MMR einzuhalten?

Die MMR-Impfung wird mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt und ist deshalb in der Schwangerschaft kontraindiziert. Der Abstand von drei Monaten Konzeptionsschutz nach Impfung sollte eingehalten werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR in einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Sind Impfmasern infektiös?

Die sogenannten Impfmasern, die etwa 10 Tage nach einer Masernimpfung - auch in Verbindung mit Fieber - auftreten können, sind nicht infektiös. Selbst bei Kontakt zu immunsupprimierten Personen bestehen keine Bedenken.

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