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Patientenverfügung

Verschiedenes



  • In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung niederlegen.


  • Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich verfasst, vom Aussteller eigenhändig unterschrieben oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet ist.


  • Eine Beglaubigung der Unterschrift oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wer ein solches Dokument verfasst, muss volljährig und einwilligungsfähig sein.


  • Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.



Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine von Ihnen individuell zu gestaltende schriftliche Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern.


Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person im Falle einer Notfallsituation eine definierte Menge an Entscheidungen für Sie zu treffen. Mit einer solchen Vollmacht wird die Person also Ihr Bevollmächtigter im Willen. Deshalb sollte eine derartige Vollmacht nur nach ausgiebiger Bedenkzeit mit größter Sorgfalt ausgesprochen bzw. schriftlich fixiert werden.

Das neue Gesetz verlangt, dass Patienten die Situationen, in denen die Patientenverfügung angewandt werden soll, konkret beschreiben müssen. "Da es keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt", so der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Da die gesetzlichen Kassen diese Beratungstätigkeiten derzeit nicht vergüten, müssen sie als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet werden.


Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht als PDF


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