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Allgemeine Information

Leistungen > Hausarztprogramm



Hausarztzentrierte Versorgung (HzV):

Unsere Empfehlung:
Das Hausarztmodell ist sinnvoll für Sie, wenn Sie aufgrund einer bestehenden Erkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind.


besonders intensive und individuelle Form der hausarztzentrierten Versorgung
, in der ein Hausarzt als erste Anlaufstelle für den Patienten sämtliche Behandlungsschritte koordiniert. Die Versorgungsforschung verbindet damit zwei Ziele: Zum einen soll der Patient besser versorgt werden, zum anderen lässt sich durch die Koordinierung insgesamt Geld sparen.
Die Behandlung und Betreuung durch den Hausarzt umfasst den kompletten Versorgungsprozess. Durch eine gezielte Einleitung, Koordination und Dokumentation fachärztlicher, stationärer und Behandlungen in der Rehabilitation werden ihnen Doppeluntersuchungen und längere Wartezeiten in Praxen erspart. Die Ärzte garantieren eine hohe Qualifikation und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um medizinisch auf dem aktuellen Stand zu sein. Sie ermöglichen zudem eine Betreuung außerhalb der üblichen Praxiszeiten, koordinieren die Termine mit Fachärzten und Krankenhäusern und unterstützen Angehörige, die den Patienten pflegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, ihren Versicherten eine HzV anzubieten. Einige Kassen haben Verträge mit Ärztegruppen abgeschlossen und ermöglichen ihren Versicherten die Teilnahme an Hausarztmodellen oder Hausarztprogrammen. Der Versicherte verpflichtet sich für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu seinem Hausarzt zu gehen. Ausgenommen sind zumeist Notfälle, Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und Kinderarzt, sowie Erkrankungen außerhalb des geographischen Tätigkeitsbereichs des Hausarztes.


Finanzielle Vorteile sind nicht in allen Verträgen vorgesehen.
Die Patienten profitieren in erster Linie von der Qualität der medizinischen Versorgung:


  • wohnort- und zeitnahe Versorgung
  • Uberweisung an den richtigen Facharzt ohne Umwege
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • bessere Abstimmung zwischen Haus- und Facharzt
  • Bundelung von Befunden und Arztberichten beim Hausarzt
  • leitlinienorientierte medizinische Versorgung
  • Verpflichtung zur Weiterbildung des Hausarztes
  • besondere Praxisausstattung



Von den Krankenkassen werden nur solche Hausarztpraxen zu dem Vertrag zugelassen, die bestimmten Qualitätsstandards gerecht werden: Die Ärzte müssen einen Nachweis über die Teilnahme an sog. Qualitätszirkeln (regelmässige Treffen mit Kollegen zu innerärztlichen Fortbildungen) führen, wissenschaftliche Leitlinien beachten und ein internes Qualitätsmanagementsystem in ihrer Praxis installieren, das ihr Handeln transparent und vergleichbar macht. Unsere Praxis erfüllt diese Kriterien und garantiert Ihnen damit einen hohen medizinischen Standard in Diagnostik und Therapie.



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